Hinzu kommt in der Regel noch ein einheitlicher, ebenfalls vom Verlag vorgegebener Erstverkaufstag, der bewirkt, dass bundesweit ein Pressetitel am selben Tag ins Angebot des Einzelhandels kommt.
Aufgrund der großen Sortimentsvielfalt von rund 4.500 verschiedenen Presseprodukten, die über das Grosso vertrieben werden, hat der Einzelhändler nicht die nötige Tranparenz über die Erscheinung von bestehenden und neu erschienenen Pressetiteln und er kennt nicht frühzeitig die aktuellen Inhalte.
Also ist es ihm nicht möglich, sein Sortiment und seine Angebotsmenge bedarfsgerecht zu disponieren. Deshalb erbringt der besser informierte Dienstleister Presse-Grosso diese Disposition für jede Ausgabe eines jeden Titels und jeden Einzelhändlers. Logischerweise kann dem Einzelhandel dann auch nicht das Risiko für unverkaufte Ware zugemutet werden. Er kann deshalb nicht verkaufte Exemplare gegen Erstattung des Einkaufspreises an den Presse-Grossisten zurückgeben. Dem Presse-Grosso steht das analoge Recht gegenüber den Verlagen zu.
Presse-Grosso
Garant für Pressefreiheit und Pressevielfalt