Der Staat schuf die Grundlage der Pressefreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes.
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." Mit dieser verfassungsmäßigen Etablierung der Pressefreiheit wird die Gleichschaltung der Presse und die Unterdrückung unbequemer Meinungen ausgeschlossen. Der verfassungsrechtliche Schutz der Presse reicht von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und Meinung. Das in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg aufgebaute Großhandelssystem für Zeitungen und Zeitschriften garantiert und fördert Pressefreiheit und Pressevielfalt.
Treue Leser einer Zeitschrift entwickeln mit der Zeit oft den Wunsch, regelmäßig in den Genuss ihrer Zeitschrift zu kommen. Ob sie nun wöchentlich oder monatlich erscheint, möchten sie nicht auf ihre Informationsquelle verzichten. Eine »Gala«- Leserin aus Bremen beispielsweise kann ihre Zeitschrift auch problemlos in München oder Stuttgart erhalten – zum gleichen Preis. Das ist für sie selbstverständlich. Doch was genau verbirgt sich dahinter und welche Vorteile bietet dies außer für den Leser? Stellen wir uns folgende Situation vor: Ein Einzelhändler bietet seinen Kunden mehrere hundert regelmäßig erscheinende Zeitungen und Zeitschriften an. Es gibt keinen festgelegten Einkaufspreis und entsprechend auch keinen festgelegten Verkaufspreis. Er muss folglich mit seinem Händler Preise aushandeln, um die für ihn lukrativsten Konditionen zu erhalten. Anschließend muss er die Zeitschriften und Zeitungen für den Verkauf vorbereiten, indem er Preisauszeichnungen durchführt. Da diese nicht feststehen, muss er zudem den Markt im Auge behalten und bei der Konkurrenz auf die Preise »schielen«, um keinen Verlust seinerseits fürchten zu müssen. Bietet er sie zu einem hohen Preis an, läuft er Gefahr, seine Kunden zu verlieren. Bietet er sie zu einem niedrigen Preis an, besteht wiederum die Gefahr, dass er ein Verlustgeschäft macht. Er muss den Markt aus diesem Grund permanent im Auge behalten und viel Zeit investieren (die dann in anderen Bereichen fehlt), damit sich das Geschäft mit Zeitungen und Zeitschriften für ihn lohnt. Welche logische Konsequenz würde demnach früher oder später für jeden Einzelhändler bittere Realität werden? Er würde sein Sortiment drastisch reduzieren, um das Sortiment im Auge zu behalten und um den hohen zeitlichen Arbeitsanforderungen gerecht zu werden. Die Folgen wären Umsatzverluste beim Einzelhändler. Er würde Kunden verlieren, die neben ihrer Zeitschrift oder Zeitung auch andere Einkäufe erledigt hätten (wie zum Beispiel Tabakwaren oder Geschenkartikel). Diese Kunden würden sich nun selbstverständlich Geschäfte suchen, in denen sie ihre Zeitschrift oder Zeitung bekommen. Vereinzelte Geschäfte müssten evtl. sogar schließen, da sie nicht ausreichend Umsatz machen. An dieser Stelle wird demnach deutlich, wie bedeutend die Pressepreisbindung eigentlich ist, und zwar sowohl für den Einzelhändler als auch für den Kunden. Einheitliche Preise bei Zeitungen und Zeitschriften sind demnach eine unumgängliche Voraussetzung, um ein flächendeckendes Netz von Presseversorgung zu gewährleisten und die Pressevielfalt zu sichern. Der äußerst zeitintensive Preiswettbewerb innerhalb dieser Sortimentgruppe fällt weg, zumal sowohl der Einkaufspreis als auch der Verkaufspreis festgelegt sind. In diesem Zusammenhang ist auch die Kalkulationssicherheit für den Einzelhändler zu erwähnen, die durch diese Tatsache gegeben ist. Der Einzelhändler spart demnach in hohem Maße an Zeit, da der Preiswettbewerb wegfällt und die Preisauszeichnungen überflüssig sind. Zudem besteht für den Einzelhändler die Möglichkeit, Kundenwünschen gerecht zu werden. Die Kunden freuen sich über zurückgelegte Zeitungen und honorieren diesen speziellen Service damit, dass sie neben den Zeitungseinkäufen auch andere Besorgungen machen und in regelmäßigen Abständen wiederkommen. Hinzu kommt die positive Werbung, die der Kunde in seinem Bekanntenkreis durchführt. Im Idealfall macht er somit weitere Kunden auf das entsprechende Geschäft aufmerksam. Je größer der Stammkundenkreis eines Geschäftes ist, umso sicherer übersteht es Zeiten der Krise. Abschließend betrachtet ist die Preisbindung von Zeitungen und Zeitschriften als enorme Arbeitserleichterung für den Einzelhändler zu betrachten und aus heutiger Sicht als Garant für eine flächendeckende Presseversorgung nicht mehr wegzudenken. Daniela Krone (Quelle: Verbandsreport 02/2010)
Wie sähe der Pressehandel ohne einheitliche Preisgestaltung bei Zeitschriften und Zeitungen aus?
Säulen der Pressefreiheit
Der Pressegroßhandel zeichnet sich in der Ausübung seines aus Artikel 5 des Grundgesetzes abgeleiteten Auftrages, Pressefreiheit und Pressevielfalt zu gewährleisten, durch mehrere Charakteristika aus:
Alleinauslieferung
Die Verlage haben die Vertriebsrechte ihrer Objekte jeweils für ein bestimmtes, von ihnen festgelegtes Territorium in der Regel einem Grossounternehmen in Alleinauslieferung übertragen.
Neutralität
Das Presse-Grosso muß sowohl alle Verlage und Titel, als auch alle durch ihn belieferten Einzelhändler prinzipiell gleichbehandeln. Es stellt den freien Marktzutritt aller Anbieter sicher und sorgt für die Überallerhältlichkeit der Ware.
Remissionsrecht / Dispositionsrecht
Als primärer Träger des Absatzrisikos kommt den Verlagen das originäre Dispositionsrecht zu. Mit der Übertragung der Vertriebsrechte auf den Grossisten entsteht für diesen ein abgeleitetes Dispositionsrecht gegenüber dem Einzelhandel. Korrespondierend damit geht das Rückgaberecht unverkaufter Exemplare gegen Verlagsgutschrift zum Einkaufspreis für beide Handelsstufen einher. Es bewirkt eine ausreichende Bevorratung über verkaufssichere Mengen hinaus, so dass keine Unterversorgung der Bevölkerung mit Informationen entsteht.
Preisbindung
Die preisbindenden Verlage legen sowohl die Abgabepreise vom Groß- zum Einzelhandel fest, als auch die Endverkaufspreise zwischen Einzelhandel und Konsumenten. Die Preisbindung ist vor allem unter kultur- und informationspolitischen Aspekten bedeutsam. Presseprodukte sollen der Preisspekulation entzogen werden.
Gebiets- und Verwendungsbindung
Der Grossist darf nur innerhalb der ihm vom Verlag vorgegebenen Grenzen an Einzelhändler vertreiben. Diese wiederum sind ihrerseits gebietsbezogen tätig und müssen die bundesweit vorgegebenen Erstverkaufstage der Presseerzeugnisse gegenüber den Endverbrauchern einhalten und dürfen nur an Endverbraucher verkaufen (Einzelverkauf).
Presse-Grosso - Garant für Pressefreiheit und Pressevielfalt
Das Presse-Grosso ist eine ökonomisch und medienpolitisch besonders wichtige Wirtschaftsstufe zwischen Verlagen und Einzelhandel. Es unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht vom herkömmlichen Großhandel. Durch die regionale Alleinstellung ist die Branche seitens des Gesetzgebers mit besonderen Pflichten und Rechten versehen. Diskriminierungsverbot und Kontrahierungszwang machen das Presse-Grosso zum Garanten für Pressevielfalt und Informationsfreiheit im Sinne von Art. 5 GG. Das Presse-Grosso bekennt sich zu seiner Verpflichtung, nicht nur jeder Zeitung und Zeitschrift ungehinderten Marktzutritt zu gewähren, sondern auch jeden Einzelhändler zu beliefern, der das möchte und die Voraussetzungen für ein nachfragegerechtes Sortiment schafft. Zu den Besonderheiten der Branche gehören neben dem Alleinauslieferungsrecht das Dispositions- und das Remissionsrecht, sowie die Preisbindung. Das Presse-Grosso hat auf die Preisgestaltung keinen Einfluss. Es gilt die Preisbindung der zweiten Hand, das heißt, dass die Preise der Handelsstufen vom Verlag festgelegt sind. In ganz Deutschland werden die Presse-Erzeugnisse daher zum selben Preis verkauft. Hinzu kommt in der Regel noch ein einheitlicher, ebenfalls vom Verlag vorgegebener Erstverkaufstag, der bewirkt, dass bundesweit ein Pressetitel am selben Tag ins Angebot des Einzelhandels kommt. Aufgrund der großen Sortimentsvielfalt von rund 4.500 verschiedenen Presseprodukten, die über das Grosso vertrieben werden, hat der Einzelhändler nicht die nötige Tranparenz über die Erscheinung von bestehenden und neu erschienenen Pressetiteln und er kennt nicht frühzeitig die aktuellen Inhalte. Also ist es ihm nicht möglich, sein Sortiment und seine Angebotsmenge bedarfsgerecht zu disponieren. Deshalb erbringt der besser informierte Dienstleister Presse-Grosso diese Disposition für jede Ausgabe eines jeden Titels und jeden Einzelhändlers. Logischerweise kann dem Einzelhandel dann auch nicht das Risiko für unverkaufte Ware zugemutet werden. Er kann deshalb nicht verkaufte Exemplare gegen Erstattung des Einkaufspreises an den Presse-Grossisten zurückgeben. Dem Presse-Grosso steht das analoge Recht gegenüber den Verlagen zu.
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