Wenn Sie jemals schon mal gesagt haben: „Presse-Grosso Mitte liefert mir zu viele Zeitungen und Zeitschriften!“ dann sollten Sie jetzt weiter lesen:
Machen Sie eigentlich den Presseumsatz, den Sie tatsächlich erreichen könnten? Präsentieren Sie Presse so, dass Ihre Kunden Titel schnell finden, mit Lust Ihr Presseangebot betrachten, spontane Impulskäufe tätigen…? Zu großen Teilen ist die marktgerechte Pressepräsentation im deutschen Handel leider nicht gegeben. Grund: die übliche, meist veraltete Präsentation und Regalierung von Presse kann das mittlerweile stark veränderte Presseangebot(Titeldiversifikation) nicht mehr verkaufsfördernd abbilden. Folge: Verkaufsverluste und Frust beim Handel, Großhandel und den Verlagen. Lösungen dazu gibt es, nur welche ist die richtige? Unsere! Wir nutzen die neuesten Methoden im Ladenbau: anhand Ihrer individuellen Titelsortimentsdaten sowie Ihren Umsatz- und Absatzwerten unter Berücksichtigung Ihrer tatsächlichen Kundenfrequenz ermitteln wir die optimale und flächenproduktivste Pressepräsentation. Dies können wir auch mit Ihren Daten machen!
Lassen Sie uns unbedingt über Ihr Potential sprechen! Wir machen Ihnen die Realisierung so einfach und günstig wie nur möglich, denn wir wollen nicht an Regalen verdienen, sondern gemeinsam mit Ihnen den Umsatz erhöhen. Und das bieten wir Ihnen dafür: • Kostenlose individuelle Regalplanung. • Sie kaufen das Regal zu unserem Einkaufspreis! • Wir finanzieren Ihr Regal vor: Zinslose Raten mit einer Laufzeit von 3 Jahren (bei Neukunden: Finanzierung 50% der Summe). Sie bemerken Ihre Investition gar nicht, sondern profitieren und finanzieren diese sofort aus den höheren Umsätzen. • Ihr Steuer- und Liquiditätsvorteil: nach der Montage erhalten Sie die Regalrechnung sofort. Die Erneuerung kann also sofort im Umbaujahr als Investition geltend gemacht werden. Außerdem verschaffen Sie sich durch Ziehen der Vorsteuer einen echten Liquiditätsvorteil. • Wir nehmen die Erstbestückung vor! • Wir schulen Ihr Verkaufspersonal vor Ort! • Wir übernehmen für jeden zusätzlich gekauften Regalmeter das volle Risiko: Sollte sich 20 Wochen nach Aufbau ein Umsatzzuwachs nicht einstellen, bauen wir auf Ihren Wunsch diese zusätzlichen Regalmeter wieder kostenlos ab.
Kontaktieren Sie unseren Kundendienstleiter Herrn Wittig für einen Besprechungstermin bei Ihnen vor Ort. Telefon: 05543/308-195; Fax: 05543/308-5195; Mail: uwe.wittig@pgmitte.de
Der Blaue Globus Seit 1996 kennzeichnet der BLAUE GLOBUS besonders kompetente Pressefachgeschäfte aus. Diesen Status haben aktuell 3% unserer Einzelhändler. Der Pressefachhandel, der sich durch ein besonders breites und umfassendes Sortiment, kompetente Beratung, hohen Servicegrad sowie enge Käuferbindung auszeichnet, ist eine wichtige Branche, die wir gerne unterstützen, beispielsweise durch speziell für den Fachhandel konzipierte Verkaufsförderungen, durch die Schaltung von Anzeigen sowie durch die Einbeziehung des Blauen Globus in alle unsere Werbemaßnahmen. Die wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen fordern auch den Pressefachhandel auf, nach neuen Wegen zu suchen, um sich im Umfeld seiner Mitbewerber zu profilieren und weiterhin erfolgreich behaupten zu können. Dieser Aufgabe werden auch wir uns stellen und den Fachhandel als eine unserer wichtigsten Kundengruppen mit kompetenten Konzepten unterstützen.
Unter diesem Motto können Sie von unseren Glücksboten entdeckt werden! Was müssen Sie dafür tun? Aktiv sein! Dann gehören Sie bald zu den drei monatlichen Gewinnern, die sich durch besonderes Engagement hervor tun. Unsere Glücksboten halten Ausschau nach: • Plakataushang für Presse • Gut sichtbare Präsentation Ihrer Aufstelltafeln • Schaufensterdekoration • Eigen initiierte Verkaufsaktionen zur Umsatzsteigerung • Besondere Titelpräsentation(z.Bsp. auf der Theke, im Schaufenster, in Warengruppenschalen etc.) • Aktivem Kundenservice Erwischt Sie unser Bote dürfen Sie sich ein „Blatt“ vom Wunschbaum pflücken. Jedes Blatt steht stellvertretend für einen Wunsch. So können Sie sich entscheiden, welchen der über 30 Wünsche wir Ihnen erfüllen dürfen. Unser Wunschbaum hält viele passende Überraschung bereit: Genießen Sie Adrenalin pur beim Gama-Goat fahren, oder lassen Sie sich bei Wellness so richtig verwöhnen. Wer etwas besonderes erleben möchte, kann auch an einem Tauchkurs teilnehmen oder sich beim „Dinner in the Dark“ von einem außergewöhnlichen Gaumengenuss verführen lassen. Ganz individuell nehmen wir Ihnen auch gerne lästige Arbeit eine Zeit lang ab: wir putzen Ihre Schaufenster; oder wie wäre es mit einem Einpackservice zu Stoßzeiten? Sie haben die Wahl – Aktiv werden lohnt sich in jedem Fall!
Und hier unsere bisherigen Gewinner
Regionale Ereignisse nutzen! Im Juni entdeckte unser Glücksbote den Plakataushang zum Kasseler Marathon bei Peter Zindel aus Kassel. Mit Flyern und Plakaten machte er die laufhungrigen Kasseläner auf seine Magazine rund um das Thema Laufen und Outdoor aufmerksam. Clever mitgedacht, fand unser Glücksbote und belohnte Herrn Zindel mit einem Tankgutschein im Wert von 75,- EUR.
Auf der Fanmeile in Bad Wildungen wird ordentlich gefeiert. Während der gesamten WM ist im Kurstadtteil Reinhardshausen die Hauptstraße gesperrt und alle Spiele werden auf Großleinwand übertragen. Herr Dennis Gießing und Frau Julia Hommel ergriffen dazu die Gelegenheit bei ihren Kunden mit der Kicker Torwand zu punkten und stellten eine wirklich gelungene PR-Aktion auf die Beine. Unser Glücksbote jubelte mit und überreichte dem engagiertem Team einen Tankgutschein im Wert von 75,- EUR.
Mit dem Glücksrad im Einsatz! Anke Salzmann vom Neukauf in Sontra nutze die Möglichkeit unseres kostenlosen Glücksrad-service zum Moonlight-Shopping im Juni 2010 und rückte damit ihr Zeitungs- und Zeitschriften-sortiment ins Visier der Nachtschwärmer. Bereits im Vorfeld bewarb sie die PR-Aktion in den aktuellen Angebotsblättchen. Eine tolle Idee um den Umsatz in Schwung zu bringen, fand unser Glücksbote und bedankte sich mit einem Tankgutschein in Höhe von 75,- EUR.
Verkäufe steigern durch persönliche Empfehlung!
Im Juli blieb unser Glücksbote vor diesem ansprechend dekorierten Schaufenster von Wolfgang Frühauf aus Bad Sooden-Allendorf stehen. Wolfgang Frühauf steigert seine Verkäufe zusätzlich durch Doppelplatzierungen an der Kasse und persönliche Empfehlungen. Gut mitgedacht fand unser Glücksbote und belohnte diesen Einsatz mit einem Kinoabo.
Präsentation die überzeugt!
Im Rewe in Duderstadt stolperte unser Glücksbote kürzlich über themenbezogene Titelpräsentationen: Zum Beispiel liegen neben der Tiernahrung Tierzeitschriften oder neben dem Motorenöl Zeitschriften rund um Auto und Motor. Anregungen und Ideen für weitere Dekorationen und Präsentationen im oberen Stockwerk des Marktes holt sich Filialleiter Herr Höfling aus unserem aktuellen Rundschreiben „Gut zu Wissen, und bei unserem Außendienstberater. Dieser tolle Einsatz für das Pressesortiment überzeugte unseren Glücksboten sofort. Er überreichte Herr Höfling einen Restaurantgutschein im Wert von 75,- EUR.
Nach der langen Ferienzeit ist der Wissensdurst der Kinder groß. Deshalb setzten Helga Spehr und Martina Faupel vom Jodlers Einkaufsstübchen aus Fritzlar pünktlich zum Schulanfang die GEO Kindermagazine in ihrem Geschäft richtig in Szene. An der auffälligen Präsentation kam auch unser Glücksbote nicht vorbei. Er lobte diesen Einsatz und überreichte den beiden Geschäftsinhaberinnen einen Restaurantgutschein im Wert von 75,- €.
Partworks sind ideale Artikel um einen Käufer als langfristigen Stammkunden zu gewinnen! Die Laufzeit der Sammelwerke beträgt oftmals 100 Ausgaben und mehr. Umso beeindruckender ist das Ergebnis der fertig gestellten Werke. Unser Glücksbote entdeckte eine fertig gebaute Bismarck im Schaufenster von Susanne Ludwig-Wagner aus Immenhausen. Das Ausstellungsstück war die Leihgabe eines stolzen Kunden, der in 3 Jahren, 3 Monaten und 17 Tagen das imposante Schiff zusammenbaute. Diese Schaufensterdeko lässt die Herzen der Sammler höher schlagen und beeindruckte auch unseren Glücksboten. Er überreichte für diese außergewöhnliche Präsentation des Partworks einen Gutschein für 2 Personen im Star Club Kassel.
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Alle zwei Monate haben unsere Glücksboten ein besonderes Augenmerk auf hervorragende BILD-Präsentationen. Stellen Sie Ihre Aufstelltafeln gut sichtbar auf und präsentieren Sie die BILD-Zeitung auf der Theke. Oder was fällt Ihnen sonst noch ein? Die Wünsche die Ihnen bei bei dieser Sonderauslosung erfüllt werden, sind vom Axel-Springer Verlag gesponsert. Wir wünschen Ihnen viel Glück!
Und hier unsere bisherigen Gewinner (folgen...)
LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN gültig ab 28. Juni 2010 A. LIEFERUNGEN 1. Die Lieferzusage gilt nur für die jeweilige Firma oder Person und ist nicht übertragbar auf Nachfolger; sie erlischt bei
Inhaberwechsel. 2. Die Verlagserzeugnisse sind nur für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt. Weitergabe an Wiederverkäufer, Umtausch,
Verleih und Vermietung sind nicht zulässig. Die Abgabe an Filialbetriebe ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Presse
Grosso Mitte gestattet. 3. Der Einzelhändler erklärt sich bereit, ständig - im Rahmen seiner Möglichkeiten - das volle Sortiment an Presseerzeugnissen
(Zeitungen und Zeitschriften einschließlich Roman-, Rätsel- und Comic-Heften sowie Sonderheften) zu führen. Die sich aus
Artikel 5 des Grundgesetzes für jedes Presseobjekt ergebende Forderung nach freiem Zugang zum Markt ist zu beachten.
Bei der Ausübung des Dispositionsrechts für Presseerzeugnisse wird Presse-Grosso Mitte die Branchenüblichkeit sowie die
Richtlinien der Verlage und die von diesen vorgegebenen Remissionsquoten beachten. 4. Der Einzelhändler darf die Verlagserzeugnisse nur zu den aufgedruckten, von den Verlagen gebundenen Preisen
weiterverkaufen. Eine Veränderung der Exemplare, Entnahme oder Hinzufügung von Beilagen ist nicht statthaft. 5. Soweit bei Verlagserzeugnissen von den Verlagen ein Erstverkaufstag benannt bzw. auf den Objekten aufgedruckt ist, dürfen
diese Objekte aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit erst ab diesem Tag zum Verkauf angeboten werden. 6. Der Einzelhändler verpflichtet sich, alle Verlagserzeugnisse so werbewirksam wie möglich und über die gesamte Verkaufszeit
anzubieten. Die von den Verlagen über Presse-Grosso Mitte zur Verfügung gestellten Werbemittel sollen in zumutbarem Rahmen
sinnvoll eingesetzt werden. 7. Einzelbestellungen werden nur soweit ausgeführt, als Liefermöglichkeit besteht. Bei älteren Ausgaben muss mit Liefer‧zeiten
von vier Wochen und mehr gerechnet werden. Weil bei solchen Objekten die aktuelle Angebotsfrist bereits verstrichen ist, kann
die Lieferung nur in Festabnahme erfolgen. Sollte der Verlag zusätzliche Kosten bei Sonderbestellungen erheben, so informiert
Presse-Grosso Mitte den Einzelhändler über die Zusatzkosten und berechnet diese an den Einzelhändler weiter. 8. Die gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Presse-Grosso
Mitte. Der Einzelhändler darf das Eigentum von Presse-Grosso Mitte nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen üblichen
Geschäftsbedingungen veräußern.
Der Einzelhändler darf die ihm gelieferte Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie
Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen Dritter hat er Presse-Grosso Mitte unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. 9. Sofern der Einzelhändler Lieferunterbrechungen (z.B. Urlaub) wünscht, wird er Presse-Grosso Mitte den Tag der Liefereinstellung
und den Tag der Wiederaufnahme der Belieferung jeweils spätestens 10 Tage vorher schriftlich mitteilen. B. VERSAND 1. In der Regel liefert Presse-Grosso Mitte die Verlagserzeugnisse vor Geschäftsbeginn. Die Ware wird an einer mit dem
Einzelhändler vereinbarten Stelle abgelegt. Ein Anspruch auf Anlieferung zu bestimmten Uhrzeiten besteht nicht. 2. Presse-Grosso Mitte liefert frei Haus. Die Wahl des Versandweges bleibt Presse-Grosso Mitte vorbehalten. Der Einzel‧händler
hat Presse-Grosso Mitte für die Lieferungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten einen geeigneten diebstahl‧sicheren und
nur für Lieferungen von Presse-Grosso Mitte bestimmten Behälter zur Verfügung zu stellen. Ersatzweise kann eine Vereinbarung
über andere Ablieferungsstellen (z.B. Abstellräume, Hausflure, Treppenhäuser, Keller etc.) mit Presse-Grosso Mitte getroffen
werden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Ware geht mit deren
Ablieferung auf den Einzelhändler über. 3. Steht ein diebstahlsicherer Behälter oder Raum nicht zur Verfügung und fehlt es an einer Vereinbarung über einen anderen
Ablieferungsort, ist Presse-Grosso Mitte berechtigt, die Ware vor dem Geschäftslokal abzulegen. Mit der Ablage geht in diesem
Falle die Gefahr auf den Einzelhändler über. 4. Eine Haftung von Presse-Grosso Mitte für ein Abhandenkommen der abgelieferten Ware ist - außer in Fällen vorsätzlicher oder
grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch Presse-Grosso Mitte bzw. deren Erfüllungsgehilfen - ausgeschlossen. 5. Der Einzelhändler verpflichtet sich, Verlags-Direktlieferungen anzunehmen, soweit sie auf Presse-Grosso zurückgehen. 6. Wird Presse-Grosso Mitte durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, von ihr nicht zu vertretende Umstände (z.B.
Lieferverzögerungen bei den Verlagen, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Straßenblockaden, Fahrverbote) an der
Lieferung gehindert oder wird ihr die Lieferung aus solchen Gründen erschwert oder unmöglich gemacht, sind
Schadenersatzansprüche des Einzelhändlers hieraus ausgeschlossen. 7. Schadenersatzansprüche auf Grund verspäteter, fehlerhafter oder ausgefallener Lieferungen sowie Ansprüche aus sonstigen
Rechtsgründen, einschließlich daraus entstehender Folgeschäden wie entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie
beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Presse-Grosso Mitte und ihrer Erfüllungsgehilfen. Dasselbe gilt für sonstige
Ansprüche, die auf einer Pflichtverletzung von Presse-Grosso Mitte oder ihrer Erfüllungs‧gehilfen beruhen. Unberührt von
diesen Haftungsausschlüssen bleiben Ansprüche aus Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Presse-Grosso Mitte oder einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihres Erfüllungsgehilfen beruhen. C. RECHNUNG UND ZAHLUNG 1. Presse-Grosso Mitte kreditiert die Lieferung einer Woche von Montag bis Sonntag. Diese Lieferungen (Lieferwoche) werden zu
einer Wochenrechung zusammengefasst. 2. Das Inkasso erfolgt 5 Tage nach Rechnungsdatum durch Bankeinzug. Falls dieser nicht zustande kommt, muss der Geldeingang
auf einem Konto von Presse-Grosso Mitte bis zu dem der Lieferwoche folgenden ersten Freitag schriftlich nachgewiesen werden. 3. Der Kunde hat jeweils zum Fälligkeitszeitpunkt für ausreichende Deckung auf dem von ihm gegenüber Presse-Grosso Mitte zur
Zahlungsabwicklung angegebenen Konto Sorge zu tragen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn Presse-Grosso Mitte nicht innerhalb
einer Frist von einer Woche nach Rechnungsdatum eine Gutschrift der Entgeltforderung auf seinem Konto verbuchen kann.
Wechsel werden nicht in Zahlung genommen. 4. Um eine fristgerechte Verbuchung eingegangener Rechnungsbeträge sicherzustellen, ist bei jedem Zahlungsvorgang die Kunde
- sowie Rechnungsnummer anzugeben. 5. Je fehl geschlagenem Zahlungsvorgang gibt Presse-Grosso Mitte die anfallenden Bankspesen weiter.
Je angefallener Mahnung berechnet Presse-Grosso Mitte dem Einzelhändler 5,00 EUR.
Dem Einzelhändler wird hierbei der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die
Pauschale sei. 6. Bei Zahlungsverzug des Einzelhändlers ist Presse-Grosso Mitte berechtigt, weitere Lieferungen bis zum Zahlungseingang
zurückzustellen. Die Fortsetzung der Belieferung erfolgt bei Verzug nur noch gegen Selbstabholung und Barzahlung. 7. Bei Zahlungsverzug ist Presse-Grosso Mitte berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
geltend zu machen. (Der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank nach § 247 Abs. 1 BGB als Grundlage der Berechnung der
Verzugszinsen). Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens - auch höhere Bankzinsen - bleibt
vorbehalten. 8. Der Kunde ist zur Aufrechnung lediglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. In Fällen
angeblicher Nichtbelieferung, in denen sich Presse-Grosso Mitte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit erklärt,
Gutschriften zu erteilen, werden diese mit der nächstfolgenden Rechnung gutgeschrieben. 9. In begründeten Fällen, insbesondere bei wiederholtem Zahlungsverzug trotz Abmahnung oder bei mangelnder Bonität des
Kunden, ist Presse-Grosso Mitte berechtigt, die Belieferung von der Zahlung einer Kaution oder der Stellung einer
Bankbürgschaft abhängig zu machen, und zwar in der Höhe von bis zu drei durchschnittlichen Wochenrechnungen. Die Kaution
ist in bar zu leisten, sie wird auf einem besonderen Konto bei der Bank der Presse-Grosso Mitte verzinslich angelegt. 10. Rechnungsdifferenzen sind innerhalb von 4 Tagen zu reklamieren. Anerkannte Differenzen werden aufgrund wöchentlicher
Rechnungslegung laufend verrechnet. D. REMISSION 1. Das Verkaufsrisiko der gelieferten Objekte trägt Presse-Grosso Mitte. Die Lieferungen erfolgen mit Rückgaberecht
(Remissionsrecht) Ausnahmen bilden Objekte, die gegen Bestellung des EH ausdrücklich ohne Rückgaberecht geliefert werden. 2. Nach Ablauf der Verkaufszeit nimmt Presse-Grosso Mitte innerhalb der Remissionsfrist nicht verkaufte Verlagserzeugnisse
zurück. Für die Rückgabe muss der Einzelhändler die zur Verfügung gestellten Vordrucke verwenden, es sei denn, es ist
schriftlich „Serviceremission" vereinbart. Die Gutschrift erfolgt mit der nächsten Rechnung in Höhe der ursprünglichen Belastung 3. Die Rücknahme der unverkauften Exemplare erfolgt grundsätzlich nur in ganzen, ungelesenen Exemplaren. 4. Die Remittendenpakete sind deutlich mit Anschrift und Kundennummer des Einzelhändlers zu kennzeichnen. Die hierzu
bestehenden und/oder zukünftigen Richtlinien von Presse-Grosso Mitte, auch insbesondere hinsichtlich der Art und Beschriftung
der Verpackung, sind zu beachten. Für nachteilige Folgen durch Nichtbeachtung der Richtlinien von Presse-Grosso Mitte ist der
Einzelhändler verantwortlich 5. Die Remissionspakete werden zu festgesetzten Zeiten auf Kosten von Presse-Grosso Mitte abgeholt. Voraussetzung ist, dass die
Remissionssendung bei Anlieferung der neuen Ware bereit steht. Die Remittenden müssen ordnungsgemäß verpackt sein und
am vereinbarten Übergabeort bereit liegen. Für den Transport haftet Presse-Grosso Mitte nur bei vorsätzlichem und grob
fahrlässigem Verschulden des Spediteurs. Die Abholzeiten sind durch die Tourenläufe bedingt. Jedes Remittendenpaket ist mit
Remissions-Paketscheinen zu versehen, die von Presse-Grosso Mitte in ausreichender Anzahl bereitgestellt werden. Die
Remittendenpakete dürfen nicht mehr als 10 kg wiegen und müssen so verschnürt oder verpackt sein, dass sie transportfähig
sind und insbesondere ihr Inhalt nicht herausfallen kann. Remittenden-Pakete, die die o.g. Kriterien nicht erfüllen, werden nicht
mitgenommen und verbleiben am Übergabeort. 6. Remissionen, die zur Abholung nicht bereitstehen, kann der Einzelhändler auf seine Kosten noch spätestens am nächsten
Werktag bis 16.00 Uhr bei Presse-Grosso Mitte abliefern, um sich einen Anspruch auf entsprechende Gutschrift zu erhalten. 7. Für nach Ablauf der Remissionsfrist an Presse-Grosso Mitte zurückgegebene Remittenden werden seitens Presse-Grosso Mitte
keine Gutschriften erteilt, wenn Presse-Grosso Mitte selbst nicht mehr in der Lage ist, wegen der eingetretenen Verspätung von
den Verlagen die ihm zustehende Remissionsgutschrift zu erhalten. Presse-Grosso Mitte lagert diese Ware für den Einzelhändler
für eine Dauer von 21 Tagen (nach Remissionseingang) ein. Nach Ablauf dieser Frist wird die Ware vernichtet. 8. Es ist dem Einzelhändler nicht gestattet, die selbst errechnete Remissionssumme von der Rechnung abzusetzen. E. GUTSCHEINE
Für eingereichte Gutscheine wird dem Einzelhändler der jeweils aktuelle Verkaufspreis der betreffenden Zeitung oder Zeitschrift
gutgeschrieben, einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Ein Gutschein darf vom Einzelhändler nur gegen die
Herausgabe der darauf genannten Zeitung bzw. Zeitschrift angenommen werden. Eine Erstattung von Gutscheinen, die nicht
gegen die aufgedruckte Zeitung bzw. Zeitschrift eingelöst wurden, kann nicht erfolgen. Die Gutscheine sind wöchentlich mit der
Remission an Presse-Grosso Mitte zu senden. F. REKLAMATIONEN 1. Lieferungen sind nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und eventuelle Mängel zu prüfen. Mangelhafte Lieferungen und
fehlerhafte Gutschriften sind unverzüglich, spätestens innerhalb drei Tagen, in begründeten Ausnahmefällen binnen einer Woche, schriftlich gegenüber Presse-Grosso Mitte anzuzeigen. 2. Anerkannte beanstandete Fehlmengen werden entweder mit der nächst erreichbaren Sendung nachgeliefert oder auf der nächst
erreichbaren Rechnung gutgeschrieben. 3. Reklamationen von Remissionsdifferenzen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der aus Sicht des Einzelhändlers zu beanstandenden Remissionsgutschrift, Presse-Grosso Mitte schriftlich mitgeteilt werden. 4. Für Unstimmigkeiten bei Direktlieferungen kann die Gutschrift erst dann erteilt werden, wenn der Verlag solche gewährt. G. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist mit einer Frist von einem Monat jeweils zum
Monatsende kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Hiervon unberührt ist das Recht von Presse-Grosso Mitte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde - ggf. trotz Abmahnung- wesentliche Verpflichtungen dieses Vertrages verletzt,
z.B.
- gegen die Preis- und Verwendungsbindung verstößt,
- Gutscheine einreicht, die nicht gegen die Herausgabe einer Zeitung bzw. Zeitschrift angenommen wurden,
- der Zahlungsverzug des Kunden den Wert einer durchschnittlichen Wochenrechnung übersteigt und er auch auf
 ausdrückliche Anforderung keine angemessene Sicherheit leistet oder den rückständigen Betrag ausgleicht,
- wenn eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt,
 insbesondere wenn er Zahlungen einstellt oder erklärt, diese einstellen zu wollen,
- nicht spätestens nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen die rechtsgültig unterschriebenen Vertragsunterlagen Preis-,
 Vertriebs- und Verwendungsbindung und die Verpflichtungserklärung zu Vertriebsbeschränkungen von Trägermedien
 vorlegt.
- bei wiederholten und nachhaltigen Verstößen gegen diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. H. SONSTIGE BESTIMMUNGEN 1. Sollten die vorgenannten Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so ist dies ohne Einfluss
auf die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. 2. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten Presse-Grosso Mitte
auch dann nicht, wenn diesen nach deren Eingang bei Presse-Grosso Mitte nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird. Mit
der Erteilung des Auftrags zur Belieferung mit Presseerzeugnissen, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware, gelten
die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen von Presse-Grosso Mitte als anerkannt. 3. Im Rahmen der geschäftlichen Zusammenarbeit zwischen Presse-Grosso Mitte und dem Einzelhändler werden von Presse
Grosso Mitte statistische Daten des Einzelhändlers gespeichert, die über reine Adressinformationen hinausgehen und damit den
gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unterliegen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um
folgende Daten: Geschäftsbezeichnung, Geschäftslage, Anschrift, Öffnungs- und Schließzeiten, Verkaufsraumgrößen,
Kundenfrequenz, Struktur des Pressesortiments, Verkaufshilfen, Wochenumsatz sowie Verkaufs- und Remissionsdaten.
Der Einzelhändler erklärt sich damit einverstanden, dass diese Daten von Presse-Grosso Mitte für statistische Zwecke verwendet oder zu diesem Zweck an die Verlage bzw. an den Bundesverband Presse-Grosso in anonymisierter Form weitergegeben
werden mit dem Ziel, die vertriebliche Leistung zum Einzelhändler hin zu verbessern und damit die Marktausschöpfung zu
optimieren. Grundlage dafür ist die übergebene Unterrichtung über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten des
Presse-Einzelhändlers gemäß §§ 4 Abs. 3, 33 Bundesdatenschutzgesetz. 4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Staufenberg.
Einzelhändler WebInfoService: Online informieren und bestellen
Die Unterstützung unserer Kunden ist uns wichtig! Obwohl unser Presse-Grosso aufgrund seiner Alleinstellung in der Region nicht im marktwirtschaftlichen Wettbewerb zu stehen scheint, ist für uns die Unterstützung und Betreuung unserer Kunden das Wichtigste. Ständig entwickeln wir Konzepte, um die Kundenzufriedenheit zu verbessern. Wir orientieren uns an den Wünschen unserer Kunden und behandeln sie so, als ob wir im Wettbewerb stehen würden. Wir passen z.B. die Arbeitszeiten unserer Kundenbetreuung an die Öffnungszeiten des Einzelhandles an. Über kostenlose Servicenummern und über das Internet können rund um die Uhr Nachbestellungen aufgegeben werden. Unsere Außendienstmitarbeiter können sich via Notebook direkt vor Ort mit den Händlern in allen Fragen rund um das Pressegeschäft austauschen. Seien es Bezugsänderungen, Nachlieferungen, Stammdatenänderungen oder auch Umsatz- und Frühremissionsentwicklung. Der Außendienst kann jede Frage kompetent beantworten. Bereits seit 1996 ist unser Außendienst mit Notebooks ausgestattet. Zu seinen Aufgaben gehört natürlich auch die ausführliche Beratung zur optimalen Präsentation von Zeitungen und Zeitschriften im Laden. Als einer der ersten Grossisten begannen wir 1995 unsere Einzelhändler mit einem Online-Kassensystem auszurüsten. Die aus diesen Scanner-Kassen täglich gewonnen Daten ermöglichen die Ermittlung tagesaktueller, artikelspezifischer Verkaufsdaten per Datenfernübertragung. Umsatz- und Remissionsentwicklung lassen sich so durch reduzierte Erst- und automatische Nachlieferung sowie durch vorzeitigen Remissionsaufruf bei fehlender Nachfrage nach einem Titel gezielt steuern und optimieren. Die Finanzierung von Regalen, die Unterstützung unserer Kunden bei Aktionen und ein breit gefächertes Angebot von Aktionsartikeln außerhalb des Pressesortiments gehören selbstverständlich auch zu unserem Standard. Unsere Leistungen gehen weit über die Finanzierung von Regalen hinaus. Lesen Sie hierüber mehr im Bereich Regaloffensive. Durch permanente Leistungsentwicklung und Kundenorientierung passen wir unseren Service den Anforderungen der Letztverbraucher an unsere Einzelhändler ständig an.
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