A. LIEFERUNGEN
1.
Die Lieferzusage gilt nur für die jeweilige Firma oder Person und ist nicht übertragbar auf Nachfolger; sie erlischt bei Inhaberwechsel.
2.
Die Verlagserzeugnisse sind nur für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt. Weitergabe an Wiederverkäufer, Umtausch, Verleih und Vermietung sind nicht zulässig. Die Abgabe an Filialbetriebe ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Presse-Grosso Mitte gestattet.
3.
Der Einzelhändler erklärt sich bereit, ständig - im Rahmen seiner Möglichkeiten - das volle Sortiment an Presseerzeugnissen (Zeitungen und Zeitschriften einschließlich Roman-, Rätsel- und Comic-Heften sowie Sonderheften) zu führen. Die sich aus Artikel 5 des Grundgesetzes für jedes Presseobjekt ergebende Forderung nach freiem Zugang zum Markt ist zu beachten. Bei der Ausübung des Dispositionsrechts für Presseerzeugnisse wird Presse-Grosso Mitte die Branchenüblichkeit sowie die Richtlinien der Verlage und die von diesen vorgegebenen Remissionsquoten beachten.
4.
Der Einzelhändler darf die Verlagserzeugnisse nur zu den aufgedruckten, von den Verlagen gebundenen Preisen weiterverkaufen. Eine Veränderung der Exemplare, Entnahme oder Hinzufügung von Beilagen ist nicht statthaft.
5.
Soweit bei Verlagserzeugnissen von den Verlagen ein Erstverkaufstag benannt bzw. auf den Objekten aufgedruckt ist, dürfen
diese Objekte aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit erst ab diesem Tag zum Verkauf angeboten werden.
6.
Der Einzelhändler verpflichtet sich, alle Verlagserzeugnisse so werbewirksam wie möglich und über die gesamte Verkaufszeit anzubieten. Die von den Verlagen über Presse-Grosso Mitte zur Verfügung gestellten Werbemittel sollen in zumutbarem Rahmen sinnvoll eingesetzt werden.
7.
Einzelbestellungen werden nur soweit ausgeführt, als Liefermöglichkeit besteht. Bei älteren Ausgaben muss mit Lieferzeiten von vier Wochen und mehr gerechnet werden. Weil bei solchen Objekten die aktuelle Angebotsfrist bereits verstrichen ist, kann die Lieferung nur in Festabnahme erfolgen. Sollte der Verlag zusätzliche Kosten bei Sonderbestellungen erheben, so informiert Presse -Grosso Mitte den Einzelhändler über die Zusatzkosten und berechnet diese an den Einzelhändler weiter.
8.
Die gelieferte Ware bleibt bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Presse-Grosso Mitte. Der Einzelhändler darf das Eigentum von Presse-Grosso Mitte nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen üblichen Geschäftsbedingungen veräußern.
Der Einzelhändler darf die ihm gelieferte Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen Dritter hat er Presse-Grosso Mitte unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen.
9.
Sofern der Einzelhändler Lieferunterbrechungen (z.B. Urlaub) wünscht, wird er Presse-Grosso Mitte den Tag der Liefereinstellung und den Tag der Wiederaufnahme der Belieferung jeweils spätestens 10 Tage vorher schriftlich mitteilen.
B. VERSAND
1.
In der Regel liefert Presse-Grosso Mitte die Verlagserzeugnisse vor Geschäftsbeginn. Die Ware wird an einer mit dem Einzelhändler vereinbarten Stelle abgelegt. Ein Anspruch auf Anlieferung zu bestimmten Uhrzeiten besteht nicht.
2.
Presse-Grosso Mitte liefert frei Haus. Die Wahl des Versandweges bleibt Presse-Grosso Mitte vorbehalten. Der Einzelhändler hat Presse-Grosso Mitte für die Lieferungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten einen geeigneten diebstahlsicheren und nur für Lieferungen von Presse-Grosso Mitte bestimmten Behälter zur Verfügung zu stellen. Ersatzweise kann eine Vereinbarung über andere Ablieferungsstellen (z.B. Abstellräume, Hausflure, Treppenhäuser, Keller etc.) mit Presse-Grosso Mitte getroffen werden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Ware geht mit deren Ablieferung auf den Einzelhändler über.
3.
Steht ein diebstahlsicherer Behälter oder Raum nicht zur Verfügung und fehlt es an einer Vereinbarung über einen anderen Ablieferungsort, ist Presse-Grosso Mitte berechtigt, die Ware vor dem Geschäftslokal abzulegen. Mit der Ablage geht in diesem Falle die Gefahr auf den Einzelhändler über.
4.
Eine Haftung von Presse-Grosso Mitte für ein Abhandenkommen der abgelieferten Ware ist - außer in Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch Presse-Grosso Mitte bzw. deren Erfüllungsgehilfen - ausgeschlossen.
5.
Der Einzelhändler verpflichtet sich, Verlags-Direktlieferungen anzunehmen, soweit sie auf Presse-Grosso zurückgehen.
6.
Wird Presse-Grosso Mitte durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, von ihr nicht zu vertretende Umstände (z.B. Lieferverzögerungen bei den Verlagen, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Straßenblockaden, Fahrverbote) an der Lieferung gehindert oder wird ihr die Lieferung aus solchen Gründen erschwert oder unmöglich gemacht, sind Schadenersatzansprüche des Einzelhändlers hieraus ausgeschlossen.
7.
Schadenersatzansprüche auf Grund verspäteter, fehlerhafter oder ausgefallener Lieferungen sowie Ansprüche aus sonstigen Rechtsgründen, einschließlich daraus entstehender Folgeschäden wie entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Presse-Grosso Mitte und ihrer Erfüllungsgehilfen. Dasselbe gilt für sonstige Ansprüche, die auf einer Pflichtverletzung von Presse-Grosso Mitte oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt von diesen Haftungsausschlüssen bleiben Ansprüche aus Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Presse-Grosso Mitte oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihres Erfüllungsgehilfen beruhen.
C. RECHNUNG UND ZAHLUNG
1.
Presse-Grosso Mitte kreditiert die Lieferung einer Woche von Montag bis Sonntag. Diese Lieferungen (Lieferwoche) werden zu einer Wochenrechung zusammengefasst.
2.
Das Inkasso erfolgt 5 Tage nach Rechnungsdatum durch Bankeinzug. Falls dieser nicht zustande kommt, muss der Geldeingang auf einem Konto von Presse-Grosso Mitte bis zu dem der Lieferwoche folgenden ersten Freitag schriftlich nachgewiesen werden.
3.
Der Kunde hat jeweils zum Fälligkeitszeitpunkt für ausreichende Deckung auf dem von ihm gegenüber Presse-Grosso Mitte zur Zahlungsabwicklung angegebenen Konto Sorge zu tragen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn Presse-Grosso Mitte nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Rechnungsdatum eine Gutschrift der Entgeltforderung auf seinem Konto verbuchen kann. Wechsel werden nicht in Zahlung genommen.
4.
Um eine fristgerechte Verbuchung eingegangener Rechnungsbeträge sicherzustellen, ist bei jedem Zahlungsvorgang die Kunden- sowie Rechnungsnummer anzugeben.
5.
Je fehl geschlagenem Zahlungsvorgang gibt Presse-Grosso Mitte die anfallenden Bankspesen weiter. Je angefallener Mahnung berechnet Presse-Grosso Mitte dem Einzelhändler 5,00 EUR. Dem Einzelhändler wird hierbei der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei.
6.
Bei Zahlungsverzug des Einzelhändlers ist Presse-Grosso Mitte berechtigt, weitere Lieferungen bis zum Zahlungseingang zurückzustellen. Die Fortsetzung der Belieferung erfolgt bei Verzug nur noch gegen Selbstabholung und Barzahlung.
7.
Bei Zahlungsverzug ist Presse-Grosso Mitte berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. (Der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank nach § 247 Abs. 1 BGB als Grundlage der Berechnung der Verzugszinsen). Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens - auch höhere Bankzinsen - bleibt vorbehalten.
8.
Der Kunde ist zur Aufrechnung lediglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. In Fällen angeblicher Nichtbelieferung, in denen sich Presse-Grosso Mitte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit erklärt, Gutschriften zu erteilen, werden diese mit der nächstfolgenden Rechnung gutgeschrieben.
9.
In begründeten Fällen, insbesondere bei wiederholtem Zahlungsverzug trotz Abmahnung oder bei mangelnder Bonität des Kunden, ist Presse-Grosso Mitte berechtigt, die Belieferung von der Zahlung einer Kaution oder der Stellung einer Bankbürgschaft abhängig zu machen, und zwar in der Höhe von bis zu drei durchschnittlichen Wochenrechnungen. Die Kaution ist in bar zu leisten, sie wird auf einem besonderen Konto bei der Bank der Presse-Grosso Mitte verzinslich angelegt.
10.
Rechnungsdifferenzen sind innerhalb von 4 Tagen zu reklamieren. Anerkannte Differenzen werden aufgrund wöchentlicher Rechnungslegung laufend verrechnet.
D.
REMISSION
1.
Das Verkaufsrisiko der gelieferten Objekte trägt Presse-Grosso Mitte. Die Lieferungen erfolgen mit Rückgaberecht (Remissionsrecht) Ausnahmen bilden Objekte, die gegen Bestellung des EH ausdrücklich ohne Rückgaberecht geliefert werden.
2.
Nach Ablauf der Verkaufszeit nimmt Presse-Grosso Mitte innerhalb der Remissionsfrist nicht verkaufte Verlagserzeugnisse zurück. Für die Rückgabe muss der Einzelhändler die zur Verfügung gestellten Vordrucke verwenden, es sei denn, es ist schriftlich
„Serviceremission" vereinbart. Die Gutschrift erfolgt mit der nächsten Rechnung in Höhe der ursprünglichen Belastung
3.
Die Rücknahme der unverkauften Exemplare erfolgt grundsätzlich nur in ganzen, ungelesenen Exemplaren.
4.
Die Remittendenpakete sind deutlich mit Anschrift und Kundennummer des Einzelhändlers zu kennzeichnen. Die hierzu bestehenden und/oder zukünftigen Richtlinien von Presse-Grosso Mitte, auch insbesondere hinsichtlich der Art und Beschriftung der Verpackung, sind zu beachten. Für nachteilige Folgen durch Nichtbeachtung der Richtlinien von Presse-Grosso Mitte ist der Einzelhändler verantwortlich.
5.
Die Remissionspakete werden zu festgesetzten Zeiten auf Kosten von Presse-Grosso Mitte abgeholt. Voraussetzung ist, dass die Remissionssendung bei Anlieferung der neuen Ware bereit steht. Die Remittenden müssen ordnungsgemäß verpackt sein und am vereinbarten Übergabeort bereit liegen. Für den Transport haftet Presse-Grosso Mitte nur bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verschulden des Spediteurs. Die Abholzeiten sind durch die Tourenläufe bedingt. Jedes Remittendenpaket ist mit Remissions-Paketscheinen zu versehen, die von Presse-Grosso Mitte in ausreichender Anzahl bereitgestellt werden. Die Remittendenpakete dürfen nicht mehr als 10 kg wiegen und müssen so verschnürt oder verpackt sein, dass sie transportfähigsind und insbesondere ihr Inhalt nicht herausfallen kann. Remittenden-Pakete, die die o.g. Kriterien nicht erfüllen, werden nicht mitgenommen und verbleiben am Übergabeort.
6.
Remissionen, die zur Abholung nicht bereitstehen, kann der Einzelhändler auf seine Kosten noch spätestens am nächsten Werktag bis 16.00 Uhr bei Presse-Grosso Mitte abliefern, um sich einen Anspruch auf entsprechende Gutschrift zu erhalten.
7.
Für nach Ablauf der Remissionsfrist an Presse-Grosso Mitte zurückgegebene Remittenden werden seitens Presse-Grosso Mitte keine Gutschriften erteilt, wenn Presse-Grosso Mitte selbst nicht mehr in der Lage ist, wegen der eingetretenen Verspätung von den Verlagen die ihm zustehende Remissionsgutschrift zu erhalten. Presse-Grosso Mitte lagert diese Ware für den Einzelhändler für eine Dauer von 21 Tagen (nach Remissionseingang) ein. Nach Ablauf dieser Frist wird die Ware vernichtet.
8.
Es ist dem Einzelhändler nicht gestattet, die selbst errechnete Remissionssumme von der Rechnung abzusetzen.
E. GUTSCHEINE
Für eingereichte Gutscheine wird dem Einzelhändler der jeweils aktuelle Verkaufspreis der betreffenden Zeitung oder Zeitschrift gutgeschrieben, einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Ein Gutschein darf vom Einzelhändler nur gegen die Herausgabe der darauf genannten Zeitung bzw. Zeitschrift angenommen werden. Eine Erstattung von Gutscheinen, die nicht gegen die aufgedruckte Zeitung bzw. Zeitschrift eingelöst wurden, kann nicht erfolgen. Die Gutscheine sind wöchentlich mit der Remission an Presse-Grosso Mitte zu senden.
F.
REKLAMATIONEN
1.
Lieferungen sind nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und eventuelle Mängel zu prüfen. Mangelhafte Lieferungen und fehlerhafte Gutschriften sind unverzüglich, spätestens innerhalb drei Tagen, in begründeten Ausnahmefällen binnen einer Woche schriftlich gegenüber Presse-Grosso Mitte anzuzeigen.
2.
Anerkannte beanstandete Fehlmengen werden entweder mit der nächst erreichbaren Sendung nachgeliefert oder auf der nächst erreichbaren Rechnung gutgeschrieben.
3.
Reklamationen von Remissionsdifferenzen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der aus Sicht des Einzelhändlers zu beanstandenden Remissionsgutschrift, Presse-Grosso Mitte schriftlich mitgeteilt werden.
4.
Für Unstimmigkeiten bei Direktlieferungen kann die Gutschrift erst dann erteilt werden, wenn der Verlag solche gewährt.
G. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Hiervon unberührt ist das Recht von Presse-Grosso Mitte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde - ggf. trotz Abmahnung- wesentliche Verpflichtungen dieses Vertrages verletzt, z.B.
-
gegen die Preis- und Verwendungsbindung verstößt,
-
Gutscheine einreicht, die nicht gegen die Herausgabe einer Zeitung bzw. Zeitschrift angenommen wurden,
-
der Zahlungsverzug des Kunden den Wert einer durchschnittlichen Wochenrechnung übersteigt und er auch auf

ausdrückliche Anforderung keine angemessene Sicherheit leistet oder den rückständigen Betrag ausgleicht,
-
wenn eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden 

eintritt,

insbesondere wenn er Zahlungen einstellt oder erklärt, diese einstellen zu wollen,
-
nicht spätestens nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen die rechtsgültig unterschriebenen Vertragsunterlagen Preis-,

Vertriebs- und Verwendungsbindung und die Verpflichtungserklärung zu Vertriebsbeschränkungen von Trägermedien

vorlegt.
-
bei wiederholten und nachhaltigen Verstößen gegen diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
H. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
1.
Sollten die vorgenannten Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so ist dies ohne Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.
2.
Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten Presse-Grosso Mitte auch dann nicht, wenn diesen nach deren Eingang bei Presse-Grosso Mitte nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird. Mit der Erteilung des Auftrags zur Belieferung mit Presseerzeugnissen, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware, gelten die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen von Presse-Grosso Mitte als anerkannt.
3.
Im Rahmen der geschäftlichen Zusammenarbeit zwischen Presse-Grosso Mitte und dem Einzelhändler werden von Presse Grosso Mitte statistische Daten des Einzelhändlers gespeichert, die über reine Adressinformationen hinausgehen und damit den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unterliegen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Daten: Geschäftsbezeichnung, Geschäftslage, Anschrift, Öffnungs- und Schließzeiten, Verkaufsraumgrößen, Kundenfrequenz, Struktur des Pressesortiments, Verkaufshilfen, Wochenumsatz sowie Verkaufs- und Remissionsdaten. Der Einzelhändler erklärt sich damit einverstanden, dass diese Daten von Presse-Grosso Mitte für statistische Zwecke verwendet oder zu diesem Zweck an die Verlage bzw. an den Bundesverband Presse-Grosso in anonymisierter Form weitergegeben werden mit dem Ziel, die vertriebliche Leistung zum Einzelhändler hin zu verbessern und damit die Marktausschöpfung zu optimieren. Grundlage dafür ist die übergebene Unterrichtung über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten des Presse- Einzelhändlers gemäß §§ 4 Abs. 3, 33 Bundesdatenschutzgesetz.
4.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Staufenberg.